Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter

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Die ADZ-Anerkennungsrichtlinie trat am 1. August 2016 in Kraft, dementsprechend ist das Antragsformular mit erläuternden Hinweisen seit dem 1. August 2016 auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes unter www.bva.bund.de/zwangsarbeiter erreichbar.

Unter der genannten Internetadresse finden Sie folgende Dokumente:

– ADZ-Anerkennungsrichtlinie,

– Merkblatt (mit den wichtigsten Informationen zur Antragstellung),

– Merkblatt Ungarisch – tájékoztató

– Antragsformular,

– Vollmachtsformular.

Die wichtigsten Informationen laut Richtlinie sind kurz zusammengefasst die folgenden:

1. Den Anerkennungsbeitrag können ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt zur Zwangsarbeit herangezogen wurden erhalten. Berechtigte laut Richtlinie sind also Personen die wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder deutschen Volkszugehörigkeit zwischen dem 01.09.1939 und vor dem 01.04.1956 durch eine ausländische Macht zur Zwangsarbeit verpflichtet wurden. Antragsberechtigt ist nur, wer als Zivilperson zur Zwangsarbeit verpflichtet wurde.

2. Können Hinterbliebene die Leistung erhalten? „Wenn der Berechtigte in der Zeit zwischen dem 27.11.2015 und dem 31.12.2017 verstorben ist (!!!), kann ein Hinterbliebener (d.h. ein Kind oder Ehegatte) die Anerkennungsleistung erhalten.“ Als Grundlage der Richtlinie dient nämlich die Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 27. November 2015. Ist also jemand der Zwangsarbeit geleistet hat, vor diesem Datum verstorben, können die Hinterbliebenen diese Leistung leider nicht erhalten.

3. Wo und wie ist der Antrag zu stellen? Die einmalige Anerkennungsleistung erhalten Sie nur auf schriftlichen Antrag. Der Antrag ist in deutscher Sprache an das Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm, Deutschland zu richten.

Für Auskünfte steht Ihnen ein telefonischer Service in Deutschland

unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: +49 (0)22899 358 9800.

Per Mail erreichen Sie die Servicestelle unter: adz@bva.bund.de

4. Bis wann kann der Antrag gestellt werden? Die Antragsfrist endet am 31.12.2017 (Ausschlussfrist).

5. Wer ist von der Anerkennungsleistung ausgeschlossen? Nicht leistungsberechtigt ist, wer der Leistung unwürdig ist. Unwürdig ist gemäß § 8 Abs. 3 der Richtlinie insbesondere, wer

• der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft erheblich Vorschub geleistet hat oder

• Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen oder daran teilgenommen hat oder durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat oder

• in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht hat.

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