Beratung über den Gebrauch von Minderheitennamen

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An der Beratung nahmen Vertreter der betroffenen Ministerien und staatlichen Organisationen sowie Vertreter der Landesselbstverwaltungen der Minderheiten teil.

Das Recht zum Gebrauch der Namen der Minderheiten in der eigenen Sprache wird von der Verfassung der Republik Ungarn gesichert. Aus diesem Grunde ist es nötig, im Gebrauch von Minderheitenamen die Einstellung zu ändern, so dass die Namen der zur Minderheit gehörenden Personen in der Form ihrer Muttersprache in den Dokumenten aufgeführt werden sollen. Die Vertreter der Landesselbstverwaltungen der Minderheiten unterstützten das Vorhaben und baten darum, dass die Möglichkeit entstehen sollte, mit der Entwicklung des Informatiksystems die Namen in der Schreibweise der Muttersprache zu gebrauchen.

Die Beratung stand in Verbindung mit dem im Dezember 2009 vom Parlament verabschiedeten Gesetzesantrag über die Verfahrensweise im Matrikel (Nr. T/11207). Das neue Gesetz unterscheidet sich inhaltlich kaum vom alten, aber der Gebrauch der Minderheitennamen wird in einer logischeren und übersichtlicheren Struktur geregelt.

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