Erreichbarkeit des Ungarn-Berichts bezüglich des Rahmenübereinkommens zum Schutze Nationaler Minderheiten

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Der Länderbericht versorgt das Ministerkomitee des Europarats mit Informationen über die Lage der Minderheiten in der Republik Ungarn, über die Umsetzung der Verpflichtungen auf dem Gebiet des Minderheitenschutzes und über die damit zusammenhängenden Maßnahmen der ungarischen Regierung.

Der dritte Länderbericht stellt die Zeitperiode zwischen dem 01.02.2004 und dem 01.02.2009 vor.

Das Rahmenübereinkommen zum Schutze Nationaler Minderheiten ist im Jahre 1998 in Kraft getreten. Ungarn gehörte zu den Ersten, die das Dokument des Minderheitenschutzes mit Geltung des internationalen Rechts unterzeichnet haben.

Laut Rahmenübereinkommen sind die teilnehmenden Staaten verpflichtet, alle 5 Jahre das Ministerkomitee des Europarates über die Lage der Umsetzung der im Rahmenübereinkommen eingegangenen Verpflichtungen zu unterrichten.

Ungarn hat in den Jahren 1999 und 2004 Berichte bezüglich des Rahmenübereinkommens dem Europarat vorgelegt.

Der englisch- und ungarischsprachige Text des dritten Länderberichts – von der Regierung angenommen durch die Regierungsverordnung 1074/2009. (V. 20.) –

ist auf der Internetseite der Hauptabteilung für Nationale und Ethnische Minderheiten des Amtes des Ministerpräsidenten zu erreichen.(www.nek.gov.hu) Auf der Internetseite des Europarates sind auch die Länderberichte anderer Staaten zu erreichen. (www.coe.int)

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