Information der Abteilung für Nationale und Ethnische Minderheiten des Amtes des Ministerpräsidenten

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Laut Regierungsverordnung müssen die örtlichen und regionalen Minderheitenselbstverwaltungen einen Antrag auf die nach Aufgaben differenzierten Unterstützung einreichen. Die Minderheitenselbstverwaltungen müssen den Antrag bis zum 1. Dezember 2009 (Eingangfrist) einreichen.

Die Information ist auch auf der Internetseite des Amtes des Ministerpräsidenten zu erreichen.

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