Sehr geehrte ungarndeutsche Landsleute!

Dieser Eintrag wurde seit über zwei Jahren nicht aktualisiert, deshalb können die enthaltenen Informationen veraltet sein.

Die deutsche Nationalitätenliste mit den Kandidaten der Ungarndeutschen wird von der Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen gestellt, und unsere Abgeordneten werden von uns, den Wahlbürgerinnen und Wahlbürgern der ungarndeutschen Gemeinschaft gewählt. Dazu müssen wir uns aber – bis zum 15. Tag vor den Wahlen – auf die Wählerliste der deutschen Nationalität aufnehmen lassen und auf dem dafür bestimmten Formular extra ankreuzen, dass diese Registrierung auch für die Parlamentswahlen gelten soll. Die Wählerliste gilt nicht nur für eine einzige Wahl. Wer sich also bereits jetzt als Angehöriger der deutschen Nationalität registrieren lässt, muss sich für die Wahlen der Nationalitätenselbstverwaltungen im Herbst 2014 nicht mehr extra registrieren. Er bleibt solange auf der Wählerliste, bis er nicht darum ersucht, ihn von dieser zu streichen. Das Antragformular – welches frei kopiert, oder auch vom Internet heruntergeladen werden kann – wird von den Wahlorganen ab dem 1. Januar 2014 jedem Haushalt in einem Exemplar zugeschickt. (Das Formular bildet die Anlage dieses Wahlaufrufes.)

Der Antrag zur Aufnahme auf die Wählerliste kann ab dem 1. Januar 2014 beim örtlichen Wahlbüro (wird in den Bürgermeisterämtern vom Notar oder von dessen Stellvertreter geleitet) persönlich oder auf dem Postwege, bzw. auch über die Internetseite des Nationalen Wahlbüros (www.valasztas.hu), oder durch das Kundenportal (www.magyarorszag.hu) eingereicht werden. Über die Aufnahme auf die Wählerliste der deutschen Nationalität werden die Wahlbürger/Innen benachrichtigt.

Wenn Sie sich – auch für die Parlamentswahlen – auf die deutsche Wählerliste aufnehmen lassen, können Sie Ihre Zweitstimme für die deutsche Nationalitätenliste abgeben. Mit Ihrer Erststimme können Sie natürlich nach wie vor für einen Kandidaten Ihres Wahlkreises votieren.

Falls die deutsche Nationalitätenliste die sogenannte begünstigte Quote erreicht oder diese überschreitet, erwirbt die Liste ein Abgeordnetenmandat. Dies bedeutet – vereinfacht -, dass die Ungarndeutschen ab 2014 dann einen Parlamentsabgeordneten haben werden, wenn die deutsche Nationalitätenliste mindestens ein Viertel der Stimmen bekommt, welche von den auf die Parteilisten abgegebenen Stimmen auf einen Abgeordneten fallen.

Wir bitte Sie, lassen auch Sie sich auf die Wählerliste der deutschen Nationalität aufnehmen und tragen auch Sie im Frühjahr 2014 mit Ihrer Stimme dazu bei, dass die Ungarndeutschen endlich einen Abgeordneten im Parlament haben!

Budapest, im November 2013

Otto Heinek

Vorsitzender

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