Wir bereiten uns auf die Parlamentswahlen vor

In der Zuversicht, dass die deutsche Gemeinschaft in Ungarn bei den Parlamentswahlen auch im Jahr 2022 einen Abgeordneten ins Hohe Haus delegieren kann, werden wir Sie in den kommenden Wochen und Monaten über inhaltliche und formale Fragen mit den Wahlen im Zusammenhang regelmäßig informieren. In diesem Rundbrief präsentieren wir die Regeln der Erstellung der Wählerliste, die in der Geschäftsordnung der Landesselbstverwaltung verankert sind. Unserer Einschätzung nach – im Interesse einer transparenten, überlegten und legitimen Entscheidung – war es wichtig, den Prozess der Listenstellung auch in unserem Grunddokument festzuhalten.

Regeln der Nominierung für die Wählerliste

Die Vollversammlung der LdU hat in ihrer Sitzung am 25. September folgenden Beschluss gefasst:

Laut gesetzlicher Regelungen können auf der Wählerliste für die Nationalitäten min. 6 aber max. 30 Personen stehen. In unserem Falle sind es 28 Personen – entsprechend der bisherigen Praxis –, deren territoriale Aufteilung sich nach der Zahl der registrierten Wahlbürger richtet. So werden in den Proportionen, die die Tabelle im ungarischen Text darstellt, Delegierte

durch die Vollversammlungen der Verbände der Komitatsselbstverwaltugen für die Liste empfohlen. Die Nominierung erfolgt also in den Regionen, darüber hinaus können durch die Mitglieder der Vollversammlung der LdU weitere Vorschläge unterbreitet werden. Die Auswahl erfolgt durch offenes Wählen, es wird auf jede vorgeschlagene Person einzeln abgestimmt, alle müssen eine qualifizierte Mehrheit bekommen. Sollten es mehr als 28 Nominierte sein, kommen die mit den meisten Stimmen in alphabetischer Reihenfolge auf die Liste.

 

Wahl des Spitzenkandidaten

Die Wahl der Person, die den ersten Listenplatz einnimmt, erfolgt geheim.

Ein jedes Vollversammlungsmitglied hat das Recht, einen Vorschlag von den 28, auf der Liste stehenden Personen abzugeben. Wer mindestens die Hälfte der Stimmen aller gewählten Vollversammlungsmitglieder (47 Personen), also 24 Stimmen erhält, wird als Spitzenkandidat deklariert. Sollte keiner der Kandidaten diese Anzahl erreichen, starten in der zweiten Runde nur die zwei mit den meist erreichten Stimmen. Wenn nach der zweiten Runde eine Stimmengleichheit entsteht, bzw. keiner der Kandidaten die erforderliche Stimmenzahl erreicht, wird nach der dritten Runde der Kandidat den ersten Listenplatz einnehmen, der mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Abgeordneten erhält.

Nach der Wahl des Spitzenkandidaten erfolgt die Wahl der Kandidaten auf Platz 2-5.

Auch hierfür kann jedes Vollversammlungsmitglied einen Vorschlag unterbreiten, die Anwärter müssen mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Abgeordneten erhalten. die Anwärter müssen mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Abgeordneten erhalten. Auch hierfür kann jedes Vollversammlungsmitglied einen Vorschlag unterbreiten, die Anwärter müssen mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Abgeordneten erhalten. die Anwärter müssen mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Abgeordneten erhalten. Die Reihenfolge auf der Liste erfolgt nach der Anzahl der Stimmen. Bei Stimmengleichheit wird die Reihenfolge per Losung festgelegt. Die Wahl erfolgt geheim. Alle weiteren Kandidaten erscheinen in alphabetischer Reihenfolge.

Eine dreiköpfige Wahlkommission erstellt dann nach dem oben beschriebenen Wahlverfahren und anhand der Ergebnisse die ungarndeutsche Landesliste, und unterbreitet diese der Vollversammlung.

Auf Vorschlag der Wahlkommission entscheidet die Vollversammlung mit qualifizierter Mehrheit über die Namen der Kandidaten auf der Landesliste, sowie auch darüber, wer welchen Platz auf der Wählerliste einnimmt.

Die Entscheidung ist öffentlich und wird spätestens am Kalendertag nach der Entscheidung schriftlich festgelegt und auf der Website der Landesselbstverwaltung veröffentlicht. Das Protokoll der Entscheidung ist spätestens am dritten Kalendertag nach der Entscheidung schriftlich abzufassen und der für die Überwachung der Rechtmäßigkeit der Landesselbstverwaltung zuständigen Behörde in der Hauptstadt und den Komitatsregierungsämtern zu übermitteln.

Die Sitzungen der Komitatsverbände finden derzeit in den jeweiligen Komitaten statt; bis zum 15. November 2021 werden Nominierungen für die Landesliste erwartet, die auf der Vollversammlungssitzung am 27. November durch zusätzliche – von den Mitgliedern der Vollversammlung vorgeschlagene – Kandidaten ergänzt werden. Anschließend folgt das oben beschriebene Wahlverfahren. Auch über die Person des Spitzenkandidaten und über die Reihenfolge der Namen auf der Wählerliste trifft die Vollversammlung an dieser ihrer Sitzung eine Entscheidung.

 

In künftigen Rundbriefen planen wir über Themen bezüglich der Strategie der LdU zu berichten.

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