Empfehlungen des Europarates zur ungarischen Anwendung der Sprachencharta der Minderheiten

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Die Regierung der Republik Ungarn hat im Januar 2009 dem Generalsekretär des Europarates den vierten Bericht über die Erfüllung der Sprachencharta-Verpflichtungen vorgelegt. Die Vertreter des Expertenkomitees des Europarates haben während ihres Besuches im Juni 2009 in Budapest die Verwirklichung der Rechte der Minderheiten Ungarns zum Sprachgebrauch in der Praxis ausgewertet.

Seit dem Inkrafttreten der Sprachencharta im Jahre 1998 hat der Europarat zum vierten Mal die Lage des Sprachgebrauchs der Minderheiten in Ungarn auf dem Gebiet der Bildung, der Kultur, der Medien, sowie der Verwaltung und Gerichtsbarkeit ausgewertet und Empfehlungen dazu verabschiedet.

(Abteilung für Nationale und Ethnische Minderheiten im Amt des Ministerpräsidenten)

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