Informationen bezüglich einreichbarer Anträge zur Wahl der Nationalitätenselbstverwaltungen

Die Nationale Wahlkommission (NVB) legte den Termin für die Wahl der Abgeordneten der Nationalitätenselbstverwaltungen auf den 9. Juni 2024 fest. An der Wahl können Wählerinnen und Wähler teilnehmen, die sich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist in das ungarndeutsche Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Die lokalen, regionalen und Landesselbstverwaltungen der 13 in Ungarn lebenden Nationalitäten werden am 9. Juni 2024 gewählt, zeitgleich mit der Wahl der Abgeordneten und Bürgermeister der kommunalen Selbstverwaltungen sowie mit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

Wählerinnen und Wähler, die sich einer Nationalität zugehörig erklären, können bis zum 31. Mai 2024, 16.00 Uhr, einen Antrag auf Aufnahme in das Nationalitätenwahlregister stellen. Wer nicht im Nationalitätenwählerverzeichnis eingetragen ist, darf weder an der Wahl der Abgeordneten der Nationalitätenselbstverwaltungen teilnehmen noch kandidieren. Die Wähler können bis zum 31. Mai, 16.00 Uhr, auch die Streichung aus dem Nationalitätenwählerverzeichnis beantragen.

Anträge in Bezug auf die Wahl der Nationalitätenselbstverwaltungen können online unter valasztas.hu oder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten in jedem örtlichen Wahlbüro eingereicht werden. Informationen zu den Wahlanträgen finden Sie hier.

Quelle: Nationale Wahlkommission (NVB)

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