REGISTRATION, d.h. Antrag auf Aufnahme in das ungarndeutsche Wählerverzeichnis

Jeder ungarische Staatsbürger mit Wohnsitz in Ungarn, der sich als Angehöriger der deutschen Nationalität betrachtet (und dies gilt natürlich auch für die anderen 12 in Ungarn beheimateten autochthonen Nationalitäten), kann einen Antrag auf Aufnahme in das zu seiner Nationalität gehörende zentrale Wählerverzeichnis stellen.

Der Angehörige der deutschen Nationalität kann die Aufnahme in das Wählerverzeichnis mit folgenden Optionen beantragen:

  • nur für die Selbstverwaltungswahlen („A“-Registration): In diesem Fall kann er an der Wahl der Nationalitätenselbstverwaltungen teilnehmen sowie auch als Kandidat einer örtlichen Nationalitätenselbstverwaltung antreten, 

oder

  • sowohl für die Selbstverwaltungs- als auch für die Parlamentswahlen („B“-Registration): In diesem Fall kann er zusätzlich zu den Möglichkeiten in Bezug auf die oben genannte „A“-Registrierung (über einen Einzelkandidaten hinaus) auch für eine deutsche Nationalitätenliste oder einen ungarndeutschen Abgeordnetenkandidaten bei den nächsten Parlamentswahlen stimmen, für eine Parteiliste jedoch nicht.

Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden, aber die Registrierung als Wähler für die Nationalitätenselbstverwaltungswahlen am 9. Juni 2024 ist nur gültig, wenn der Antrag bis zum 31. Mai 2024 um 16.00 Uhr eingegangen ist.   

Der Antrag auf die Aufnahme in das Nationalitäten-Wählerverzeichnis kann auf folgende Weise gestellt werden:

  • elektronisch: Der Antrag kann elektronisch – mit elektronischer Identifizierung – über das so genannte Individuelle Kundenportal („ügyfélkapu“) eingereicht werden, die unter www.magyarorszag.hu – unter diesem Link – verfügbar ist;
  • persönlich oder durch einen Bevollmächtigten: Der Antrag kann persönlich beim örtlichen Wahlbüro, praktisch beim örtlichen Notar, eingereicht werden, aber auch durch einen Bevollmächtigten. Das Formular kann hier ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Bei jedem dieser Verfahren entscheidet das Nationale Wahlbüro automatisch über den Antrag und benachrichtigt den Antragsteller über das Kundenportal, per E-Mail oder, falls gewünscht, per Post.

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