Wahl der Nationalitätenselbstverwaltungen: Ausschreibung der Wahl

1.

Gemäß der 11. Modifizierung des Grundgesetzes, die am 23. Juli 2022 in Kraft trat, wird die allgemeine Wahl der Abgeordneten der kommunalen Selbstverwaltungen und der Bürgermeister gleichzeitig mit der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments abgehalten. Dieser Termin ist auf den 6. bis 9. Juni 2024 festgelegt.

Auf dieser Grundlage wird der Wahltag der 9. Juni 2024 sein, und die Wahl der deutschen Nationalitätenselbstverwaltungen wird von der Nationalen Wahlkommission (NVB) bis zum 1. April 2024 (69. Tag vor dem Wahltag) in jenen Ortschaften ausgeschrieben, in denen 

sich mindestens 25 Personen auf die Frage nach der Nationalitätenangehörigkeit bei der Volkszählung 2022 als Deutsche bekannt haben,
nach der allgemeinen Wahl der Abgeordneten der Nationalitätenselbstverwaltungen 2019 eine deutsche Nationalitätenselbstverwaltung gegründet wurde und sich bei der Volkszählung 2022 mindestens 20 Personen als Deutsche bekannt haben,
es am 1. Dezember des Jahres vor der Wahl eine ungarndeutsche Bildungseinrichtung gab.
Gleichzeitig mit der Ausschreibung der Wahl legt die NVB auch die Zahl der Kandidaten auf Gemeindeebene, die nötige Zahl der Empfehlungen für die Aufstellung von Listen auf Komitats-/hauptstädtischer Ebene und die nötige Zahl der Empfehlungen für die Aufstellung von Landeslisten fest. 

2. 

Die Wahl der Abgeordneten der regionalen (Komitats-, hauptstädtischen) Nationalitätenselbstverwaltungen wird ausgeschrieben, wenn die Zahl der örtlichen deutschen Selbstverwaltungen / deutschen Selbstverwaltungen in dem entsprechenden Komitat / in der Hauptstadt mindestens zehn beträgt.

3. 

Die Wahl der Abgeordneten der Landesselbstverwaltung muss ausgeschrieben werden.

4. 

Der Wahlperiode der Nationalitätenselbstverwaltungswahlen, die im Jahr 2024 beginnt, beträgt fünf Jahre.

5. 

Der Wahlkampf dauert vom 50. Tag vor dem Wahltag, d.h. vom 20. April 2024, bis zum Ende der Stimmabgabe am Wahltag, d.h. am 9. Juni 2024, bis 19.00 Uhr.

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